Damit der Export die korrekten Lohnbestandteile weitergeben kann, musst du bei deinen Mitarbeitern einige Einstellungen tätigen und Informationen erfassen. Magst du deinem Mitarbeiter Geldwerte Vorteile oder Sachbezüge gewähren, musst du den Betrag im dafür vorgesehenen Feld erfassen.
Benötigtes Modul: | LINA Team |
Benötigtes Recht: | Mindestens Benutzerlevel 1, höher als das Benutzerlevel des Mitarbeiters bei dem du einen Geldwerten Vorteil oder Sachbezug abändern / erfassen möchtest |
Um die Geldwerten Vorteile und/oder Sachbezüge deiner Mitarbeiter zu erfassen oder abzuändern, gehe bitte unter
- Team
- Mitarbeiter
- Stammdaten
in das Profil deines Mitarbeiters rein und in den Bereich
- Lohn & Gehalt.
Auf der rechten Seite unter dem Bereich Weitere Lohnbestandteile kannst du die Geldwerten Vorteile und/oder Sachbezüge hinterlegen.
Hier kannst du außerhalb der Standard-Zuschüsse auch weitere Geldwerte Vorteile und Sachbezüge hinterlegen.
Der hinterlegte Betrag wird nicht mit dem Gehalt ausgezahlt. Es handelt sich lediglich um eine Info an den Lohnbearbeiter, welche weiteren Zahlungen an das Finanzamt übergeben werden müssen.
Dieser entscheidet, was für die Versteuerung gemeldet wird.
Die Geldwerten Vorteile sind im Export "Bewegungsdaten" einzusehen.
Beispiel hier, es wurden 11,00€ als Geldwerter Vorteil gewährt. Diese werden im Export für den Mitarbeiter übergeben.
Geldwerter Vorteil
Der Geldwerte Vorteil stellt einen nicht im Gehalt aufgeführten Vorteil dar.
Erhält dein Arbeitnehmer von dir beispielsweise ein Dienstauto, so ist dieses Dienstauto ein Geldwerter Vorteil (Stellt für den Arbeitnehmer einen Vorteil dar).
Der Geldwerte Vorteil kann auch ein gezahlter Handyvertrag oder eine Wohnung sein.
Dieser Betrag muss versteuert werden.
Sachbezug
Ein Sachbezug ist Beispielsweise ein Gutschein, welcher der Arbeitnehmer monatlich von seinem Arbeitgeber erhält. Das kann ein Tankgutschein sein, ein gezahltes Fitnessstudio oder ein Amazon-Gutschein.
Der Sachbezug darf nicht Bar ausgezahlt werden, muss also in Form eines Gutscheines oder einer Zahlung des Fitnessstudios direkt beispielsweise erfolgen.
Der Sachbezug muss nicht versteuert werden.
Der Betrag für einen monatlichen Sachbezug beträgt derzeit maximal 50€.
Für weitere Informationen frage bitte deinen Steuerberater.