Damit der Export die korrekten Lohnbestandteile weitergeben kann, musst du bei deinen Mitarbeitern einige Einstellungen tätigen und Informationen erfassen. Ist die Einstellung gewünscht, dass der Mitarbeiter eine Deckelung der Zuschläge pro Monat oder Stunde erhält, musst du dieses hier anpassen.
Benötigtes Modul: | LINA Team |
Benötigtes Recht: | Mindestens Benutzerlevel 1, höher als das Benutzerlevel des Mitarbeiters bei dem du die Deckelung abändern / erfassen möchtest |
Um die Deckelung der Zuschläge deiner Mitarbeiter zu erfassen oder abzuändern, gehe bitte unter
- Team
- Mitarbeiter
- Stammdaten
in das Profil deines Mitarbeiters rein und in den Bereich
- Lohn & Gehalt.
Entweder du arbeitest mit Deckelung pro Stunde ODER mit Deckelung Zuschläge pro Monat! Beides geht nicht.
Deckelung pro Stunde
Die Deckelung pro Stunde ist dann relevant, wenn du deinem Mitarbeiter pro Stunde einen Betrag auszahlen willst, indem die vermutlich erwirtschafteten Zuschläge bereits enthalten sind.
Du gehst also davon aus, dass der Mitarbeiter inkl. all seiner Zuschläge pro Stunde auf 17€ kommt, so trägst du hier 17,00€ ein.
Am Ende des Anstellungsverhältnisses oder des Jahres musst du kontrollieren, ob der Stundenlohn von 17€ auch tatsächlich erarbeitet wurde (Stundenlohn + alle Zuschläge).
Hätte der Mitarbeiter weniger Stundenlohn bekommen, so muss das nicht erarbeitete Arbeitsentgelt zurückgezahlt werden.
Deckelung Zuschläge pro Monat
Die Deckelung Zuschläge pro Monat ist relevant, wenn du deinem Mitarbeiter monatlich einen pauschalen Zuschlagsbetrag auszahlen möchtest.
Dieser ist monatlich gleich, unabhängig davon wie viele zuschlagsrelevante Tage / Stunden gearbeitet wurden.
In den Reiter kommt also der monatliche Betrag, welcher als Zuschläge oben auf das Gehalt gezahlt werden.
Am Ende des Anstellungsverhältnisses oder des Jahres musst du kontrollieren, ob dieser monatlich ausgezahlte Betrag auch tatsächlich durch die an zuschlagsrelevanten gearbeiteten Tagen erwirtschaftet wurden.
Hat der Mitarbeiter nicht die gesamte Summe erarbeitet, so muss das nicht erarbeitete Arbeitsentgelt zurückgezahlt werden.