Damit der Export die korrekten Lohnbestandteile weitergeben kann, musst du bei deinen Mitarbeitern einige Einstellungen tätigen und Informationen erfassen. Ändert sich bei deinem Mitarbeiter der Zuschlag, musst du dieses hier anpassen.
Benötigtes Modul: | LINA Team |
Benötigtes Recht: | Mindestens Benutzerlevel 1, höher als das Benutzerlevel des Mitarbeiters bei dem du die Zuschläge abändern / erfassen möchtest |
Um die Zuschläge deiner Mitarbeiter zu erfassen oder abzuändern, gehe bitte unter
- Team
- Mitarbeiter
- Stammdaten
in das Profil deines Mitarbeiters rein und in den Bereich
- Lohn & Gehalt.
Hast du dich dafür entschieden, dass deine Mitarbeiter Zuschläge erhalten sollen, so musst du diese im Teilabschnitt für die Zuschläge eintragen.
Zuschlagszahlung
Von Wann bis Wann die Standardzahlungen der Zuschläge greifen, erfährst du in folgender Tabelle:
Nachtzuschlag 1 | Von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Morgen von 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr |
Nachtzuschlag 2 | Von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr |
Sonntagszuschlag | Den gesamten Sonntag und, sofern am Sonntag mit der Arbeit begonnen wurde am nächsten Morgen von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr |
Feiertagszuschlag | Den gesamten Feiertag und, sofern am Feiertag mit der Arbeit begonnen wurde am nächsten Morgen von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr |
Additiv
Additiv bedeutet, dass beispielsweise an einem Sonntag nicht nur der Sonntagszuschlag gezahlt wird, sondern auch der eingestellte Nachtzuschlag.
Sonntag additiv | An einem Sonntag werden Nachtzuschläge, sofern eingestellt, ZUSÄTZLICH gezahlt |
Feiertag additiv | An einem Feiertag werden Nachtzuschläge, sofern eingestellt, ZUSÄTZLICH gezahlt |
Bei einem Sonntag, welcher auf einen Feiertag fällt, so erhält der Mitarbeiter den höheren Zuschlag, nicht beide
Beispiel
Der Mitarbeiter erhält alle Zuschläge und die Haken bei Additiv sind sowohl für Sonntage als auch Feiertage gesetzt
Die Zuschläge sind wie folgt eingestellt:
- Nachtzuschlag 1 20%
- Nachtzuschlag 2 30%
- Sonntagszuschlag 50%
- Feiertagszuschlag 125%
Arbeitszeit Sonntag von 16:00 Uhr bis 23:30 Uhr
Von 16:00 Uhr bis 23:30 Uhr 50% Sonntagszuschlag.
Zusätzlich von 20:00 Uhr bis 23:30 Uhr 20% Nachzuschlag 1.
Arbeitszeit Sonntag (Feiertag) von 16:00 Uhr bis 23:30 Uhr
Von 16:00 Uhr bis 23:30 Uhr 125% Feiertagszuschlag.
Zusätzlich von 20:00 Uhr bis 23:30 Uhr 20% Nachtzuschlag 1.
Der Feiertagszuschlag ist höher als der Sonntagszuschlag und wird daher gewährt.