Als "Haas" bezeichnet man Hardware (z. B. Kassensysteme, Handhelds oder Monitore) die für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird – das Eigentum bleibt jedoch bei der Gastro-MIS GmbH. Die Laufzeit wird im Vertrag definiert.

Der Kunde muss die Geräte nicht kaufen, sondern „mietet“ sie praktisch als Dienstleistung.



HaaS wird ausschließlich über den Vertrieb angeboten und der Vertrag geschlossen.


Nutzung statt Eigentum

  • Hardware bleibt Eigentum von Gastro-MIS
  • Nutzung ausschließlich für den Betrieb unserer Software

Vergütung

  • Regelmäßige Gebühr (monatlich oder jährlich im Voraus)
  • Inklusive Instandhaltung & Instandsetzung ( nicht bei unsachgemäßer Verwendung )
  • Zahlungspflicht endet erst mit Rückgabe der Hardware

Rückgabe

  • Nach Vertragsende muss die Hardware unaufgefordert und auf eigene Kosten zurückgesendet werden
  • Erst dann endet die Zahlungspflicht

Keine Weitergabe an Dritte

  • Vermieten, Verleihen oder Überlassen an andere ist nicht erlaubt

Schäden durch Fehlbedienung

  • Schäden aus unsachgemäßer Nutzung sind nicht abgedeckt und gehen zu Lasten des Kunden