Wenn du externen Angestellten wie Finanzbuchhaltern und Lohnbuchhaltern Zugriff auf das Lina-System gewährst, so musst du noch die Nutzerrechte festlegen.
Welche Nutzerrechte wann sinnvoll sind, erfährst du nachfolgend.
Benötigtes Modul: | LINA Team |
Benötigtes Recht: oder um alle Rechte vergeben zu können: | Mindestens Nutzerlevel 1 Nutzerlevel 5 |
Externen Angestellten Zugriff erlauben
Damit der externe Angestellte sich überhaupt in Lina anmelden darf, musst du erstmal den Zugriff darauf erlauben.
Hierzu gehst du unter
- Team
- Mitarbeiter
- Stammdaten
- In das Profil Ihres externen Mitarbeiters
- Nutzerrechte:
Im Bereich "Nutzeraktivierung" musst du hierzu den Haken bei Kann sich in LINA anmelden setzen.
Lohnbuchhalter
Wenn du deinem Lohnbuchhalter ein Mitarbeiterkonto angelegt hast, so musst du die Rechte vergeben, damit dieser im System an die von dir gewünschten Daten und Einstellungen kommt.
Im Mitarbeiterprofil gehst du auf den Reiter Nutzerrechte:
Empfohlen werden folgende Rechte
- Buchhaltungsimport
- Belegarchiv Lohn
Buchhaltungsimport
Mit dem Recht "Buchhaltungsimport" erlaubst du dem Lohnbuchhalter, alle für die Lohnbuchhaltung relevanten Einstellungen zu treffen.
Der Lohnbuchhalter hat mit diesem Recht Zugriff auf die Einstellungen im folgenden Bereich
- BWA/SuSa-Import
- Upload Lohndateien
- Datenexport
- Einstellungen (für den Steuerberater)
In diesen Einstellungen findest du sämtliche Einstellungen zu den
- Lohnarten
- Feiertagen
- Tätigkeitsschlüssel
- Lohndateien-Upload
Ebenfalls kann dein Lohnbuchhalter mit diesem Recht das Importschema für Lohn und Gehalt verwalten.
Der Datenexport ist mit diesem Recht außerdem möglich.
Datenexport
Um auf den Datenexport zu kommen, gehst du unter
- Finance
- Steuerberater
- Datenexport.
Für den Lohnbuchhalter sind folgende Exporte relevant:
- Bewegungsdaten
- ggf. Personalstammdaten
- ggf. Schichtenliste
Belegarchiv Lohn
Mit dem Recht "Belegarchiv Lohn" erlaubst du deinem Lohnbuchhaltern auf das Belegarchiv zuzugreifen und hier den Bereich "Lohn" einzusehen und herunterzuladen.
Zum Belegarchiv kommst du unter
- Finance
- Belegarchiv:
Hiermit darf der Lohnbuchhalter alle Löhne einsehen, sofern diese als Dokumente hinterlegt sind!
Auch ggf. auf die Daten der Geschäftsführung.