Du arbeitest mit unserem Modul LINA Finance und ebenfalls mit der Möglichkeit für deine Gäste per Rechnung zu bezahlen, so musst du im Kassenbuch auf ein paar Dinge achten, wenn die Rechnung beglichen wird.



Benötigtes Modul:LINA Finance
Benötigtes Recht (Kassenstand eingeblendet):Kasse
Oder (Kassenstand ausgeblendet):Abrechnung eingeben



Wie du am Tag der Leistungserbringung vorgehst, erfährst du im Handbuchartikel Arbeiten mit dem Kassenbuch im Passus Gastbereiche / Debitoren




Inhaltsverzeichnis



Wenn deine Gäste per Rechnung bezahlen wollen, so haben wir Empfehlungen für dich wie du diese verbuchen kannst. 



Hierbei handelt es sich NUR um Empfehlungen. Bitte sprich mit deinem Steuerberater wie du die Buchungen final ausführen sollst.



Der Gast bezahlt seine Rechnung


Die Eintragung machst du generell im Kassenbuch unter

  • Finance
  • Kassenbuch.


Um die Rechnung zu bezahlen hat der Gast in der Regel drei Möglichkeiten:

  • Bar
  • EC
  • Überweisung.


Der Gast bezahlt die Rechnung Bar


Unsere Empfehlung

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Zahlt der Gast seine Rechnung in Bar, sind die Umsätze bereits gelaufen und versteuert worden.

Es handelt sich lediglich um einen Forderungsausgleich, welchen du am besten unter "Einnahmen/Ausgaben" als Einnahme einträgt.



Unter Umständen musst du hierfür ein weiteres Fibu-Konto anlegen. Wie du dies machst, erfährst du im Handbuchartikel Fibukonten anlegen


Wichtig ist, dass du die steuerrechtlichen Buchungen immer mit deinem Steuerberater absprichst. 

Ebenfalls muss dieser entscheiden, wie er/sie mit dieser Buchung in Datev umgeht.


Die Einnahme erhöht nun den Bargeldbestand. Das Bargeld ist nun auch vorhanden und liegt in der Kasse (Im Tresor).



Im Kommentarfeld kann nun, wenn gewünscht, noch ein Kommentar eingepflegt werden, dass die Rechnung XY bar beglichen wurde.



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Weitere Möglichkeit

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Die andere Möglichkeit, eine bar beglichene Rechnung ins Kassenbuch zu schreiben ist, diese unter dem Gastbereich Restaurant 0% einzupflegen.


Da du die Umsätze bereits am Tag der Leistung versteuert hast, dürfen diese auf keinen Fall wieder unter den jeweiligen Steuersätzen ausgeschrieben werden. Dies würde den Bargeldbestand ebenfalls um die Summe erhöhen (alle Umsätze sind vorerst Bargeldumsätze), würde aber aussehen wie erneuter Umsatz, was für dich zu Komplikationen führen kann (doppelter Umsatz).



 

Hier muss in diesem Fall etwas im Kommentarfeld vermerkt werden: 




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Der Gast bezahlt per EC


Unsere Empfehlung

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Wenn die Bezahlung nachträglich mit EC beglichen wird, gehört diese Zahlung eigentlich gar nicht ins Kassenbuch. Hier würde maximal ein Kommentar reichen, dass die Rechnung bezahlt wurde. Hier wird der Bargeldumsatz nicht erhöht und der Betrag kommt direkt auf das Bankkonto. Versteuert wurde dieser bereits bei Leistungserbringung.


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Zahlung läuft unter unbare Zahlungswege ein

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Zahlt der Gast über den EC-Terminal und die Zahlung landet aufgrund dessen zwangsläufig im Kassenbuch unter unbare Zahlungswege, verringert dies erstmal den Bargeldumsatz.

Hier gibt es aber keine Gegenbuchung zur unbaren Zahlung (keine entsprechenden Umsätze).

Somit wird dir diese Summe von deinem Kassenstand abgezogen.


Hier müsste die Zahlung zusätzlich noch unter 0% Umsatz gegengebucht werden. Somit würde der Bargeldbestand unberücksichtigt bleiben, die Zahlung ist aber vermerkt.




Dies muss zwingend vom Steuerberater abgesegnet werden!




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Der Gast bezahlt per Überweisung


Zahlt der Gast seine Rechnung per Überweisung, muss hierfür ins Kassenbuch nichts eingetragen werden.

Der Steuerberater muss eine Gegenbuchung vornehmen. 


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