Ein Lieferschein wird z. B. erstellt, wenn am Tag der Veranstaltung nicht vor Ort bezahlt wird bzw. die Rechnungsstellung in einem anderen System stattfindet (z. B. Hotelsoftware). Hierzu gibt es die Möglichkeit einen Finanzweg direkt zum Erstellen eines Lieferscheines zu definieren oder die Forderungsentstehung zum Erzeugen des Lieferscheines zu verwenden. Durch die Forderungsauflösung kann eine entstandene Forderung beglichen werden. 


Im Ausdruck des Lieferscheines ist KEINE Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Lieferschein wird auf der TSE als Forderungsentstehung abgesichert und hat keine Zahlung.


Für die Forderungsentstehung/Forderungsauflösung werden mit dem Installieren der Version 1.7.1 zwei neue Finanzwege sowie eine neue Finanzart (Forderung) angelegt. Zudem gibt es eine neue Checkbox innerhalb der Finanzwege: Lieferschein statt Rechnung


Benötigtes Recht:Kassenstammdaten/Geräte 
Benötigte Version:1.7.1


Übersicht

Um in den Finanzweg auf Ladenebene zu gelangen gehst du unter

  • POS
  • Kassenstammdaten
  • Finanzwege. 


Um diese Funktion benutzen zu können, setze bitte den Haken bei Lieferschein statt Rechnung und klicke anschließend auf Speichern