Wenn du mit unserem Kassenbuch arbeitest, musst du für die GoBD-Konformität jeden Monat einen ordentlichen Monatsabschluss machen. Sobald der ordentliche Monatsabschluss durchgeführt wurde, kannst du den abgeschlossenen Monat nicht mehr verändern.
Hast du im Nachhinein festgestellt, dass dir oder deinen Mitarbeitern doch ein Fehler durchgerutscht ist, kannst du diesen also nicht mehr in dem betreffenden Tag korrigieren.
In diesem Fall haben wir eine klare Empfehlung für dich!
Das hier beschriebene zeigt nur den technischen Weg mit dem du eine Korrektur vornehmen kannst!
Bitte sprich in solchen Fällen immer mit deinem Steuerberater oder Buchhalter im Vorfeld!
Benötigtes Modul: | LINA Finance |
Benötigtes Recht mit Kassenstandsanzeige: | Kasse |
Benötigtes Recht ohne Kassenstandsanzeige: | Abrechnungen eingeben |
Wenn dir aufgefallen ist, dass beispielsweise im abgeschlossenen Monat ein Getränkeumsatz in Höhe von 500€ und ein Speisenumsatz in Höhe von 1000€ für einen Tag fehlen.
Suchst du dir nun den nächsten, noch offenen Tag im Kassenbuch und verbuchst die Summen zusätzlich zu deinem an dem Tag erwirtschafteten Umsatz in den jeweiligen Sparten. Ganz wichtig ist es, dass du im Kommentarfeld ausführst, was genau passiert ist, warum du die Korrektur vornehmen musst, die Z-Zählernummer des betreffenden Tages und empfohlen wird, dass du den Tagesabschluss anhängst:
Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine Empfehlung unsererseits! Bitte besprich jeden Schritt in solchen Fällen vorab mit deinem Steuerberater