Das Finanzamt möchte, dass das Trinkgeld für die Arbeitnehmer im Umsatz ausgewiesen wird. Es soll also auf dem Tagesabschluss aus der Kasse und im Kassenbuch aufgeführt werden.
Da das Trinkgeld aber nicht Umsatzrelevant ist, gilt es hier einiges zu beachten.
Benötigtes Modul: | LINA Finance |
Benötigtes Recht um Einstellungen zu treffen: | Geschäftsführer 1 oder 2 |
oder: | GF-Ansicht und "Mein Laden" |
Benötigtes Recht um das Kassenbuch zu führen: | Kasse (inkl. ersichtlichen Kassenstand) |
oder: | Abrechnung einsehen (ohne ersichtlichen Kassenstand) |
Wenn du in deiner Kasse noch keinen Button für das Trinkgeld deiner Arbeitnehmer hast, so wende dich bitte an deinen Fachhandelspartner oder gib uns kurz Bescheid. Gerne kümmern wir uns darum dass dieser Button bei dir eingerichtet wird.
Einstellungen
Wenn du die Trinkgeldtaste in der Kasse erhalten hast und dein Trinkgeld somit in den Umsatz läuft, gehe bitte unter
- Config
- Buchhaltung
- Hauptwarengruppen.
Trage hier die neue Hauptwarengruppe / Hauptsparte Trinkgeld ein.
Hier ist wichtig, dass die Bezeichnung identisch mit der Bezeichnung im Backoffice ist. Du darfst keine Bezeichnung nutzen, die zumindest einmal in deinem Kassenbuch mit Umsatz gefüllt war.
Außerdem muss der Haken bei Im Kassenblatt anzeigen gesetzt sein.
Funktion
Für das Trinkgeld gibt es eine sogenannte Funktion "Trinkgeld Arbeitnehmer".
Diese muss ausgewählt werden.
Ebenfalls muss die "HWG-Nummer Kassensystem" gefüllt werden. Diese erhältst du aus deinem Backoffice oder von deinem Fachhandelspartner.
Gastbereich
Da, wie oben Beschrieben, das Trinkgeld nicht Umsatzrelevant ist, muss dies unter Mehrwertsteuer 0% einlaufen.
Um den Gastbereich hinzuzufügen, gehe auf
- Config
- Buchhaltung
- Gastbereiche.
Passend hierfür gibt es "Restaurant 0%". Hake diesen bitte an.
Ausgabenkonto
Das Trinkgeld muss später wieder ausgebucht werden. Dazu ist ein entsprechendes Ausgabekonto wichtig.
Das Ausgabekonto direkt findest du in unserer Standardliste unter
- Config
- Buchhaltung
- Gastbereiche.
Setze hierzu den Haken bei "Aktiv"
Der Mehrwertsteuersatz ist automatisch mit 0% korrekt hinterlegt.
Was ist zu beachten?
Die Ausgabenkonten müssen immer mit dem Steuerberater abgesprochen werden.
Diese müssen mit einem Fibu-Konto hinterlegt werden. So auch das Konto für die Trinkgelder.
Die Fibu-Konten verwaltest du unter
- Finance
- Steuerberater
- Einstellungen
- Fibu-Konten bearbeiten.
Sind diese Einstellungen getroffen, kann das Trinkgeld ins Kassenbuch einlaufen.
Trinkgeld im Kassenbuch
Wenn alle Einstellungen richtig getroffen wurden, steht nun dein Trinkgeld im Kassenbuch in dem Bereich Trinkgeld und Gutscheine.
Erhalten deine Mitarbeiter nun das Trinkgeld, läuft dieses in den dafür vorgesehenen Bereich unter Restaurant 0% ein.
Das Trinkgeld wird ebenfalls unter "Filter und Summe" als Bargeldumsatz ausgewiesen.
Das Trinkgeld für den Arbeitnehmer darf den Umsatz nicht erhöhen oder beeinflussen. Es wird an den Arbeitnehmer ausgezahlt, landet somit nur kurzfristig in der Kasse.
Damit der Umsatz wieder bereinigt wird, muss nun der Button "Ausgeschüttet" betätigt werden:
Damit wird dein Trinkgeld automatisch in die "Einnahmen / Ausgaben" als Ausgabe gebucht.
Unter "Filter und Summe" wurde das ausgeschüttete Trinkgeld ebenfalls als Ausgabe erfasst.
Der Bargeldumsatz wurde um diese Summe verringert und damit um das Trinkgeld bereinigt:
Das Trinkgeld steht zwar im Kassenbuch, darf aber nicht den Umsatz beeinflussen. Es handelt sich hier also um eine 0-Rechnung!