Der Anfangsbestand ist etwas trickreicher. In der DSFinV-K steht:


"Der Geschäftsvorfall „Anfangsbestand“ einer Kasse verändert nicht die Vermögenszusammensetzung
eines Unternehmens.
Eine Erfassung ist nicht zwingend erforderlich.
"


Unter Transaktionstyp "Beleg" steht folgendes:


"Der Vorgangstyp „Beleg“ ist immer dann zu wählen, wenn eine Änderung der Vermögenszusammensetzung
 des Betriebes aus dem Vorgang resultiert.
"


Nun könnte man daraus schließen, dass der Anfangsbestand nicht als "Beleg" abgesichert wird. Dann würden die Informationen aber auch nicht in das Kassenabschlussmodul fließen, da: 


"Der Kassenabschluss ist die aggregierende Zusammenfassung einer Kasse über alle
Einzelbewegungen mit dem Vorgangstyp „Beleg“ (Geschäftsvorfall) für einen bestimmten
Zeitraum
"


Für den Anfangsbestand gibt es aber eine Ausnahme. Dieser wird trotzdem als "Beleg" abgesichert, auf Steuercontainer 5 mit Zahlungsweg Bar. Diese Transaktion verhält sich dann, wie alle anderen Transaktionen vom Typ "Beleg", Sie fließen also in die Kassenabschlussmodul-Summen hinein.


Diese Transaktion enthält keine Einträge in den Lines.