Gutscheine können nun nicht mehr als Zahlungsmittel, sondern als Forderung bzw. Verbindlichkeit betrachtet werden. 


Das bedeutet, dass diese nicht mehr unter den unbaren Zahlungswegen, sondern direkt im Umsatz Ihres Kassenbuches auftauchen würden.  


Unsere Empfehlung für Ihre Kassenbuchkonfiguration wird nachfolgend erklärt. ACHTUNG: Wie die Gutscheine in Ihrem Betrieb betrachtet werden sollen, besprechen Sie bitte immer vorher mit Ihrem Buchhalter und/oder Steuerberater! 


Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich vorab zur technischen Unterstützung bei unserem Support unter: support@gastro-mis.de zu melden.



Als Kassenfachhandelspartner folgen Sie bitte der Beschreibung in unserem Handbuchartikel Lokale Gutscheinverwaltung 



Benötigtes Modul:                        Kassenbuch
Benötigtes Recht:                        In den Ladenstammdaten hinterlegt als Geschäftsführer
oder                                     GF-Ansicht und "Mein Laden"



INHALTSVERZEICHNIS


Einzweck / Mehrzweck


Zu Beginn möchten wir Ihnen kurz erklären, was der wesentliche Unterschied zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen ist. 


Einzweckgutschein

 

Beim Verkauf eines Einzweckgutscheines muss zum Zeitpunkt des Verkaufs der Steuersatz bereits feststehen. 

Das bedeutet aber gleichermaßen, dass diese Gutscheinart nur für Artikel mit dem gleichen Steuersatz eingelöst werden kann. 


Ein Beispiel: 


Der Gutscheine wurde zum Zeitpunkt des Verkaufs mit einer Mehrwertsteuer von 19 % erstellt. 

Ihr Kunde kann diesen Gutschein also nur für Getränke einsetzten, da diese ebenfalls mit 19 % versteuert werden. 



Mehrzweckgutschein 


Dem Mehrzweckgutschein ist beim Verkauf kein Steuersatz zugewiesen. 


Ein Beispiel: 


Der Gutschein wurde mit 0 % Mehrwertsteuer erstellt. 

Ihr Kunde kann diesen Gutschein nun für Speisen und Getränke (7 % und 7 %) verwenden. 

Beim Einlösen des Gutscheins wird der Umsatz mit den normalen Artikeln boniert, dadurch wird hier automatisch die entsprechende Steuer abgeführt.  


Konfiguration Hauptwarengruppen


  • Einstellungen 
  • Buchhaltung
  • Hauptwarengruppen


Setzten Sie den Haken bei im Kassenbuch anzeigen und tragen Sie, sofern nicht eingetragen, anschließend die Nummer und die Beschreibung bei HWG-Nummer Kassensystem ein.


Wichtig für Sie: Sollten Sie diese Nummer und die Beschreibung nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kassenfachhandelspartner oder an support@gastro-mis.de 


Konfiguration Gastbereich


Wechseln Sie hierzu bitte über: 


  • Einstellungen 
  • Buchhaltung 
  • Gastbereiche/Sonstiges



Setzten Sie nun auf der rechten Seite bitte den Haken bei Restaurant 0 %


Konfiguration Finanzwege

Wechseln Sie hierzu bitte in:

  • Einstellungen 
  • Schnittstellen
  • Kassenmodul




Auf der rechten Seite entfernen Sie bitte die Haken und Verlinkungen bei den Gutschein-Finanzwegen.




Kassenbuch


In Ihrem Kassenbuch wird der Gutschein nun wie folgt angezeigt. 


Haben Sie einen Gutschein verkauft:



Wurde der Gutschein eingelöst



Fibu Konten


Bitte informieren Sie Ihren Steuerberater/Buchhalter über diese Änderung, da hierfür neue Erlöskonten erforderlich sind. 


Um die neuen Konten einzustellen, wechseln Sie bitte über

  • Finanzen&Controlling
  • Steuerberater
  • Einstellungen



Zum Punkt Fibu-Konten bearbeiten und klicken auf das Zahnrad.


  

Anschließend tragen Sie bitte die Konten ein, die Ihr Steuerberater oder Buchhalter erstellt hat.