Leider hält sich das hartnäckige Gerücht, das in den GoBDs die Anforderung formuliert ist, dass die Umsätze nach Zahlungswegen getrennt verbucht werden müssen. Die Idee ist hier, Buchungen im Sinne von 

1000€ Bar mit 19% Umsatzsteuer

  500€ Bar mit 7% Umsatzsteuer.


Dies ist nach unserer Auffassung vor allem bei gemischten Zahlungen nicht abbildbar und auch im Sinne der GoBD nicht nötig. Die Umsätze müssen nach Steuersatz verbucht werden, nicht aber die Zahlungswege. 


Am 18.09.2020 wurde beim NBW-Verlag ein Artikel von Herrn Teutemacher veröffentlich, der unsere Auffassung bestätigt. 


https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/834791/?starter=metasuche