Es gibt in Amadeus360 grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Gutscheine gehandhabt werden können. Die "alte Denke" behandelt Gutscheine als Zahlungsmittel. Dies entspricht in etwa dem Mehrzweckgutschein nach der "neuen Denke". In dieser Sichtweise werden Gutscheine (Einzweckgutscheine und Mehrzweckgutscheine) nicht mehr als Zahlungsmittel, sondern als Forderung/Verbindlichkeit gesehen. Im Folgendem sind beide Denkweisen beschrieben. Unsere Empfehlung ist, Gutscheine als Verbindlichkeiten zu sehen.
Beim Konfigurieren Ihres Kassensystems ist auf jeden Fall zu beachten, dass Einzweckgutscheine nur dann verkauft werden dürfen, wenn der Steuersatz auch wirklich sicher vorher feststeht. Die Sachverhalte, die einen Einzweckgutschein ausschließen sind: "außer Haus Verkauf" (7 % und 19 % gemischt) und wenn Ihre Kellner Trinkgelder annehmen, die in der Kasse verbucht werden (19 % und 0 %).
Die richtige Gutscheinart für Ihren Betrieb sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater und Kassenfachhändler besprechen und Ihr Kassensystem entsprechend konfigurieren (lassen).
Benötigtes Modul: Kassenbuch Benötigtes Recht: In den Ladenstammdaten hinterlegter Geschäftsführer oder GF-Ansicht und "Mein Laden"
Gutscheine als "Umsatz" (Verbindlichkeiten)
Unsere Empfehlung ist es, den Gutschein als Umsatz einlaufen zu lassen. Dabei müssen Einzweck- und Mehrzweckgutscheine unterschieden werden.
Möchten Sie die Gutscheine als Umsatz einlaufen lassen, kontaktieren Sie uns gerne
Mehrzweckgutscheine
Normalerweise werden Gutscheine direkt als Mehrzweckgutscheine verkauft. Sie sind somit nicht an eine Umsatzsteuer gebunden und Ihr Kunde kann diesen frei verbrauchen.
Gutscheinverkauf
Der Gutschein wird bei dem Verkauf unter 0% Mehrwertsteuer einlaufen:
Gutscheineinlösung
Kommt der Gast mit seinem Gutschein in Ihr Lokal und isst und trinkt, wird der Gutschein bei der Einlösung auf die einzelnen Umsatzsteuersparten verteilt und läuft unter "Gutschein 0%" als Minus auf:
Datev-Export
Die Kontenzuordnung für den Export nach Datev erfolgt für Gutscheine im Umsatz folglich nicht mehr über die Finanzwege, sondern über die Erlöskonto.
Gutscheine als Zahlungsmittel
Werden Gutscheine als Zahlungsmittel angesehen, werden Sie im Kassensystem analog zu Kreditkarten als unbare Zahlungsmittel angesehen und tauchen als solche auch nicht im Umsatz auf. Gutscheinverkauf und Gutscheineinlösung werden im Kassenbuch in Amadeus360 auf der rechten Seite geführt.
Als Zahlungsmittel sind Gutscheine nicht an Steuersätze gebunden. Die entsprechenden Konten für den Datev-Export finden sich folglich auch bei den Finanzwegen.