Es gibt in LINA grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Gutscheine gehandhabt werden können. Die "alte Denke" behandelt Gutscheine als Zahlungsmittel. Dies entspricht in etwa dem Mehrzweckgutschein nach der "neuen Denke". In dieser Sichtweise werden Gutscheine (Einzweckgutscheine und Mehrzweckgutscheine) nicht mehr als Zahlungsmittel, sondern als Forderung/Verbindlichkeit gesehen. Im Folgendem sind beide Denkweisen beschrieben. Unsere Empfehlung ist, Gutscheine als Verbindlichkeiten zu sehen.
Beim Konfigurieren deines Kassensystems ist auf jeden Fall zu beachten, dass Einzweckgutscheine nur dann verkauft werden dürfen, wenn der Steuersatz auch wirklich sicher vorher feststeht. Die Sachverhalte, die einen Einzweckgutschein ausschließen sind: "außer Haus Verkauf" (7 % und 19 % gemischt) und wenn deine Kellner Trinkgelder annehmen, die in der Kasse verbucht werden (19 % und 0 %).
Du solltest unbedingt vor der Einrichtung der Gutscheine mit deinem Steuerberater besprechen, welche Gutscheinverarbeitung für dich am besten ist. Dies musst du dann von deinem Kassenfachhandelspartner in der Kasse konfigurieren lassen.
Benötigtes Modul: | LINA Finance |
Benötigtes Recht: | Geschäftsführer 1 oder 2 |
Oder: | GF-Ansicht und "Mein Laden" |
Gutscheine als "Umsatz" (Verbindlichkeiten)
Unsere Empfehlung ist es, den Gutschein als Umsatz einlaufen zu lassen. Dabei müssen Einzweck- und Mehrzweckgutscheine unterschieden werden.
Möchtest du die Gutscheine als Umsatz einlaufen lassen, kontaktiere uns gerne
Mehrzweckgutscheine
Normalerweise werden Gutscheine direkt als Mehrzweckgutscheine verkauft. Sie sind somit nicht an eine Umsatzsteuer gebunden und dein Kunde kann diesen frei verbrauchen.
Gutscheinverkauf
Der Gutschein wird bei dem Verkauf im Umsatz unter 0% Mehrwertsteuer einlaufen.
Gutscheineinlösung
Kommt der Gast mit seinem Gutschein in dein Lokal und isst und trinkt, wird der Gutschein bei der Einlösung auf die einzelnen Umsatzsteuersparten verteilt und läuft unter "Gutschein 0%" als Minus auf:
Fibu-Konto
Die Kontenzuordnung für den Export nach Datev erfolgt für Gutscheine im Umsatz folglich nicht mehr über die Finanzwege, sondern über die Erlöskonto.
Zu den Fibu-Konten kommst du über
- Finance
- Steuerberater
- Einstellungen
- Fibu-Konten bearbeiten.
Du findest im Bereich Erlöskonten und Statistikkonten auch die Bereiche für Gutschein.
Gutscheine als Zahlungsmittel
Werden Gutscheine als Zahlungsmittel angesehen, werden sie im Kassensystem analog zu Kreditkarten als unbare Zahlungsmittel angesehen und tauchen als solche auch nicht im Umsatz auf. Gutscheinverkauf und Gutscheineinlösung werden im Kassenbuch in LINA auf der rechten Seite geführt.
Hierzu müssen die Finanzwege miteinander verknüpft werden unter
- Config
- Buchhaltung
- Finanzwege.
Hier musst du die Gutscheineinlösung und den Gutschein verkauf mit dem Finanzweg aus dem Kassensystem verknüpfen und diese anhaken, damit sie im kassenbuch angezeigt werden.
Die eingelaufenen Gutscheine findest du im Kassenbuch in ihrem eigenen Bereich Eingelöste Gutscheine und Verkaufte Gutscheine.
Fibu-Konto
Als Zahlungsmittel sind Gutscheine nicht an Steuersätze gebunden. Die entsprechenden Konten für den Datev-Export finden sich folglich auch bei den Finanzwegen.
Dazu benötigst du hinterlegte Fibu-Konten, die du unter
- Finance
- Steuerberater
- Einstellungen anlegst.
Gehe hier auf Fibu-Konten bearbeiten.
In dem Bereich Finanzwege findest du die Fibu-Konten für den Gutscheinverkauf und die Gutscheineinlösung.