Laut Kassensicherungsverordnung muss ab 01.01.2020 jedes Kassensystem in Deutschland mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Im Falle von LINA POS kommen zum Einsatz

  • die TSE der SWISSBIT - Hardware-TSE (USB-Stick).
  • Neu ab 08/2024 die TSE der Fiscaly (Cloud-TSE)


Was macht die TSE?

Gemäß Kassensicherungsverordnung müssen alle Geschäftsvorfälle, die an einem Kassensystem erfasst werden, über eine TSE abgesichert werden. Der Begriff "Geschäftsvorfall" hat dabei eine zentrale Bedeutung und ist wie folgt definiert: "Ein Geschäftsvorfall ist ein Vorgang in einem Unternehmen, bei dem sich die Vermögenszusammenstellung des Unternehmens verändert.". Wenn Sie also als einfachstes Beispiel Ware an einen Kunden verkaufen, dann ändert sich die Vermögenszusammenstellung Ihres Unternehmens: Ware verlässt ihr Vermögen, Geld kommt hinzu. 

Jeder Geschäftsvorfall muss über eine TSE abgesichert werden. Dies erfolgt dadurch, dass mit dem ersten bonierten Artikel eine Transaktion auf der TSE gestartet wird, die TSE meldet der Kasse dafür eine streng monoton steigende Transaktionsnummer zurück. Wird die Rechnung am Ende des Verkaufsvorgangs erstellt, so wird diese Transaktion wieder geschlossen und die getätigten Umsätze werden von der TSE mit einem kryptografischen Verfahren verschlüsselt. Durch die Verschlüsselung wird ausgeschlossen, dass die Umsätze nochmal verändert werden können. Durch die fortlaufende Transaktionsnummer wird die Vollständigkeit der Daten sichergestellt. Eine nachträgliche Manipulation der Umsätze wird durch dieses Verfahren verhindert oder zumindest so stark erschwert, dass es unwirtschaftlich wäre, z.B. das kryptografische Verfahren auf der TSE anzugreifen. 


Was prüft der Finanzbeamte?

Bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung werden die Daten der TSE nach einem dreistufigen Konzept überprüft: 

  • Prüfbarer Beleg: Mit der Kassensicherungsverordnung kommt auch die Belegausgabepflicht. Diese ist elementarer Bestandteil des Sicherheitskonzeptes. Auf dem Beleg müssen unter anderem die oben genannten verschlüsselten Umsatzdaten mit angegeben werden, das ist der "Prüfwert". Dadurch kann ein Prüfer sofort feststellen, ob eine TSE genutzt wird, ob alle getätigten Umsätze auch an diese TSE geschickt wurden und ob die genutzte TSE auch dem Finanzamt gemeldet wurde. Einzig die Vollständigkeit der abgesicherten Daten kann anhand eines Beleges nicht überprüft werden.
  • Datenexport aus der TSE: Die abgesicherten Umsatzdaten werden auch direkt auf der TSE gespeichert und können von dort exportiert werden. Anhand dieser Daten alleine kann der Prüfer die angegebenen Umsätze auf den unterschiedlichen Steuersätzen überprüfen. Da auch die Zahlungen auf der TSE abgesichert werden kann anhand der TSE Daten auch ein Kassensturz erfolgen. Dabei wird verglichen, ob der laut TSE-Daten im Betrieb vorhandene Bargeldbestand mit der Realität vereinbar ist. Da auch der Zeitpunkt der Rechnungsstellung auf der TSE gespeichert wird, sind auch erste inhaltliche Prüfungen wie Umsatz pro Stunde möglich. 
  • Datenexport nach DSFinV-K: Der dritte und aufwendigste Prüfungsschritt ist der Export der kompletten Kassendaten (inkl. den Prüfwerten aus der TSE). Die Datensatzbeschreibung DSFinV-K ist der Nachfolger des "GoBD-Exports" den man seit 2015 bei Kassensystemen kennt.