Finanzarten sind die Obergruppe von den Finanzwegen. Finanzarten definieren Übergruppen für die späteren Finanzwege und legen grundsätzlich fest, welche Art von Finanzwegen in dieser Gruppe enthalten sein können. ACHTUNG! Einmal angelegte Finanzarten können aus Gründen der durch die GoBs geforderten Unveränderbarkeit von Datensätzen hinter nicht mehr geändert werden. 

Die Einstellungen bestehen hier einmal über den Namen (Bezeichnung) und einer kurzen Beschreibung (roter Kasten) sowie der Auswahl eines Finanztyps (orangefarbener Kasten). Der Finanztyp ist vom System vorgegeben und kann nur aus den jeweiligen Punkten ausgewählt werden. Sie können aus den Typen, Umsatz, Bargeld, Bargeldlos, Hausbon, Ein/Auszahlung und Statistik wählen.

  • Umsatz: Alle gängigen Finanzwege wie „Boniert“, „Storno“ oder Retouren fallen in diesen Typ. Umsatz ist alles, was zum einen steuerlich relevant ist, zum anderen aber auch (verprovisionierten) Umsatz für den Kellner darstellt.
  • Bargeld: Finanzwege wie „Bar gegeben“ fallen in diese Gruppe.
  • Bargeldlos: Alle Kartenzahlungen finden sich in dieser Gruppe wieder.
  • Hausbon: Einladungen durch Restaurantleiter oder Geschäftsführer, die den Umsatz und damit auch die Steuerlast neutralisieren, genauso wie prozentuale oder Absolute Rabatte.
  • Ein-/Auszahlung: Dient vor allem dem Kellner dazu, seinen Bargeldbestand zu überprüfen. Ein/Auszahlungen können z.B. das Zigarettengeld oder das Auslegen der Floristik-Rechnungen sein.
  • Statistik: Nicht umsatzrelevante Daten, die von der Kasse aber dennoch erfasst werden sollen. Tischübergaben und -übernahmen sind ein Beispiel für diese Finanzart.

Die folgenden Finanzarten sind mit ihren jeweiligen Typen fest vorgegeben:

  • Umsatz (1) ist auf den Finanztyp „Umsatz“ festgelegt. Die Finanzwege (siehe nächsten Abschnitt) Boniert (1), Rundungsdifferenz (2), Storno (10), Sofortstorno (11) und Waren-Retoure (12) sind fest dieser Finanzart zugeordnet. Alle Artikel, die zu diesem Umsatz zählen werden dem steuerlich relevanten Umsatz zugeschrieben.
  • Bargeld (20) ist auf den Finanztyp „Bargeld“ festgelegt. Die Finanzwege (siehe nächsten Abschnitt) Bar gegeben (20), Rückgeld (21) und Trinkgeld (27) sind fest dieser Finanzart zugeordnet.
  • Übernahme/Übergabe(99)  ist auf den Finanztyp „Statistik“ festgelegt. Die Finanzwege (siehe nächsten Abschnitt) Tischübergabe (22), Tischübernahme (23) und Zwischensumme (26) sind fest dieser Finanzart zugeordnet. Die Daten unter dem Finanzweg Statistik haben keinen Einfluss auf den steuerlich relevanten Umsatz

Diese Finanzarten und Finanzwege sind Systemvorgaben und können nicht verändert werden. Bei der Konfiguration ist darauf zu achten, dass nur Artikel, die mit einem Finanzweg aus der Finanzart „Umsatz“ boniert werden als steuerlich relevanter Umsatz gelten.