Übergabe des Kassenabschluss und Anfangsbestand an TSE - Knick im Kopf
J
Jan Niehoff | MEDLINQ
hat ein Thema begonnen
über 1 Jahr her
Liebes Forum,
zwei Sachen wollen mir einfach nicht in den Kopf, vielleicht gibt es eine einfach und schnelle Antwort?
Wie soll der Kassenabschluss und Anfangsbestand an die TSE übergeben?
Die dsfinv-k fordert beides ja explizit als "BELEG".
Sollen diese beiden nur als "Kassenbeleg-V1" (Type) und "Beleg" (Transaktionstyp) an die TSE, ohne Angabe von Werten in den Bruttosteuern und Gesamtwert übergeben weden?
Aufbau wäre dann "„Kassenbeleg-V1“;“BELEG“;0_0_0_0_0;0;"
oder als "Sonstiger Vorgang" ?
Wie passt dann "Sonstiger Vorgang" mit der Forderung "BELEG" der dsfinv-k überein?
Es sind ja beides keine vermögensändernden Vorgänge.
Jan Niehoff | MEDLINQ
Liebes Forum,
zwei Sachen wollen mir einfach nicht in den Kopf, vielleicht gibt es eine einfach und schnelle Antwort?
Wie soll der Kassenabschluss und Anfangsbestand an die TSE übergeben?
Die dsfinv-k fordert beides ja explizit als "BELEG".
Sollen diese beiden nur als "Kassenbeleg-V1" (Type) und "Beleg" (Transaktionstyp) an die TSE, ohne Angabe von Werten in den Bruttosteuern und Gesamtwert übergeben weden?
Aufbau wäre dann "„Kassenbeleg-V1“;“BELEG“;0_0_0_0_0;0;"
oder als "Sonstiger Vorgang" ?
Wie passt dann "Sonstiger Vorgang" mit der Forderung "BELEG" der dsfinv-k überein?
Es sind ja beides keine vermögensändernden Vorgänge.
Vielen Dank und Grüße
Jan Niehoff
1 Person hat diese Frage