Der Anfangsbestand ist etwas trickreicher. In der DSFinV-K steht:
eines Unternehmens.
Eine Erfassung ist nicht zwingend erforderlich."
Unter Transaktionstyp "Beleg" steht folgendes:
"Der Vorgangstyp „Beleg“ ist immer dann zu wählen, wenn eine Änderung der Vermögenszusammensetzung
des Betriebes aus dem Vorgang resultiert."
Nun könnte man daraus schließen, dass der Anfangsbestand nicht als "Beleg" abgesichert wird. Dann würden die Informationen aber auch nicht in das Kassenabschlussmodul fließen, da:
"Der Kassenabschluss ist die aggregierende Zusammenfassung einer Kasse über alle
Einzelbewegungen mit dem Vorgangstyp „Beleg“ (Geschäftsvorfall) für einen bestimmten
Zeitraum"
Für den Anfangsbestand gibt es aber eine Ausnahme. Dieser wird trotzdem als "Beleg" abgesichert, auf Steuercontainer 5 mit Zahlungsweg Bar. Diese Transaktion verhält sich dann, wie alle anderen Transaktionen vom Typ "Beleg", Sie fließen also in die Kassenabschlussmodul-Summen hinein.
Diese Transaktion enthält keine Einträge in den Lines.